Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 15.11.2017 geändert. Der Klägerin wird ab Antragstellung ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren erster Instanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt G, L, bewilligt. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
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