Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 13.04.2016 wird zurückgewiesen.
I.
Streitig war im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens der Anspruch des Antragstellers auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II -) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für April 2016 in Höhe von 1.507,96 EUR.
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