Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 19.01.2022 abgeändert.
Den Klägern wird für das erstinstanzliche Verfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H, N-Straße 12, L, bewilligt.
I.
Die Kläger wenden sich mit ihrer Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren, das auf die Übernahme von Mietrückständen gerichtet ist.
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