Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 17.03.2022 aufgehoben. Die abschließende Entscheidung über den Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird dem Sozialgericht Mannheim übertragen.
Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Die Kläger begehren die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das beim Sozialgericht (
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