Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Braunschweig vom 28. März 2011 wird zurückgewiesen.
Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.
I. Die Klägerinnen wenden sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|