LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 16.01.2015
L 6 U 87/13 B
Normen:
SGB VII § 56 Abs. 2 S. 1; SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 17.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 U 160/11

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei der MdE-Feststellung in der gesetzlichen Unfallversicherung

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.01.2015 - Aktenzeichen L 6 U 87/13 B

DRsp Nr. 2015/3268

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei der MdE-Feststellung in der gesetzlichen Unfallversicherung

1. Bei einem Streit über den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit sind hinreichende Erfolgsaussichten (auch) gegeben, wenn die Beeinträchtigung des Leistungsvermögens als solche sich aus komplizierten Einzelaspekten zusammensetzt, deren Gesamtwürdigung noch nicht abschließend möglich ist. 2. Eine solche kompliziert zusammengesetzte Beeinträchtigung des Leistungsvermögens liegt etwa vor, wenn die Gesundheitsstörung mit ihren Funktionsbeeinträchtigungen nicht als solche von einem Tabellenwert im Rahmen der wissenschaftlichen Erfahrungswerte erfasst wird und einen nachvollziehbaren Vergleich mit den Vorschlägen für eine andere Gesundheitsstörung und/oder eine intergrierende Beurteilung erfordert, die sich auf mehrere Teilgesundheitsstörungen mit dem durch sie jeweils bedingten Einzelgrad der Minderung der Erwerbsfähigkeit unter dem Gesichtspunkt gegenseitiger Beeinflussung bezieht.

Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 15. August 2013 wird aufgehoben.