LSG Bayern - Beschluss vom 24.01.2011
L 11 AS 867/10 B PKH
Normen:
SGG § 73a; ZPO § 114;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 11.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 123/10

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei Ansprüchen nach dem SGB II; Rechtsprechung des BVerfG zur Höhe des Eckregelsatzes

LSG Bayern, Beschluss vom 24.01.2011 - Aktenzeichen L 11 AS 867/10 B PKH

DRsp Nr. 2011/7107

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei Ansprüchen nach dem SGB II; Rechtsprechung des BVerfG zur Höhe des Eckregelsatzes

Prozesskostenhilfe erhält auf Antrag ein Beteiligter, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (hier: Verneinung einer hinreichenden Aussicht auf Erfolg bei der Überprüfung von Ansprüchen nach dem SGB II hinsichtlich der Rechtsprechung des BVerfG zur Höhe des Eckregelsatzes). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 11.11.2010 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

SGG § 73a; ZPO § 114;

Gründe:

I. Streitig ist die Überprüfung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit ab 01.01.2005.