LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 06.11.2013
L 2 AS 806/12 B
Normen:
SGB X § 44 Abs. 1 S. 1; SGB II § 41 Abs. 2; SGG § 73a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 06.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 24 AS 4113/11

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht der Klage; Ablehnung eines unzulässigen Überprüfungsantrages beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.11.2013 - Aktenzeichen L 2 AS 806/12 B

DRsp Nr. 2014/4134

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht der Klage; Ablehnung eines unzulässigen Überprüfungsantrages beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 6. September 2012 wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB X § 44 Abs. 1 S. 1; SGB II § 41 Abs. 2; SGG § 73a Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.

Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein vor dem Sozialgericht Halle (SG) geführtes Klageverfahren.

Der am ... 1971 geborene, alleinstehende Kläger bezieht seit Anfang 2005 von dem Beklagten laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).