Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 6. September 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein vor dem Sozialgericht Halle (
Der am ... 1971 geborene, alleinstehende Kläger bezieht seit Anfang 2005 von dem Beklagten laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).
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