LSG Bayern - Beschluss vom 05.07.2011
L 7 AS 334/11 B PKH
Normen:
SGB II § 20; SGG § 73a; ZPO § 114;
Vorinstanzen:
SG München, vom 24.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 52 AS 283/11

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der Erfolgsaussicht bei einer Klage wegen der Verfassungswidrigkeit der Regelbedarfe ab 1.1.2011

LSG Bayern, Beschluss vom 05.07.2011 - Aktenzeichen L 7 AS 334/11 B PKH

DRsp Nr. 2011/15666

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der Erfolgsaussicht bei einer Klage wegen der Verfassungswidrigkeit der Regelbedarfe ab 1.1.2011

Hinreichende Erfolgsaussicht für einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe ist stets gegeben, wenn der Rechtsstandpunkt des Klägers aufgrund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zumindest vertretbar gehalten werden kann und in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit der Beweisführung besteht. Für eine Klage gegen die neuen Regelbbedarfe hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der Regelleistung ab 1.1.2011 ist eine Erfolgsaussicht nicht erkennbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 24. März 2011 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

SGB II § 20; SGG § 73a; ZPO § 114;

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist vor dem Sozialgericht München die Gewährung höherer Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum 30.6.2011 streitig.