Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 19.08.2013 (Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe) aufgehoben. Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Nürnberg Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt A., A-Stadt, beigeordnet.
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines sog. Eingliederungs-Verwaltungsaktes (EG-VA).
Der Beklagte erließ am 14.02.2013 einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt betreffend die Zeit vom 14.02.2013 bis 30.07.2013, wonach der Kläger u.a. an einer Trainingsmaßnahme "Easy-Staplerfahrer & Lager-Grundlagen" vom 04.03.2013 bis 26.04.2013 teilnehmen sowie sich aktiv um einen Arbeitsplatz bemühen sollte. Den hiergegen eingelegten Widerspruch wies der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 12.03.2013 zurück.
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