Die Beschwerde der Kläger gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 30. November 2018 wird zurückgewiesen.
Die am 28. Dezember 2018 beim Sozialgericht Frankfurt am Main eingegangene Beschwerde der Kläger gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 30. November 2018, der Prozessbevollmächtigten der Kläger zugestellt am 7. Dezember 2018, mit dem sinngemäßen Antrag,
die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 30. November 2018 aufzuheben und den Klägern Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin B. B., A-Stadt, zu bewilligen,
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|