I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 23.10.2009 aufgehoben.
II. Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Würzburg Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin W., B-Stadt, beigeordnet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|