Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 05.08.2009 wird zurückgewiesen.
I. Streitig ist der Anspruch auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wegen eines Mehrbedarfes für kostenaufwändige Ernährung.
Den Antrag u.a. auch auf diese Leistungen lehnte die Beklagte u.a. mit Bescheid vom 31.03.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.10.2008 ab. Die dagegen erhobene Klage hat das Sozialgericht Würzburg (
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