Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.07.2009 wird zurückgewiesen.
I. Streitig ist der Anspruch auf Gewährung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme (Reha-Maßnahme) an die Klägerin.
Die Klägerin hat vor dem Sozialgericht Nürnberg (
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