Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 12.02.2009 aufgehoben.
Der Klägerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Bayreuth Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt B., B-Stadt, beigeordnet.
I. Streitig ist, ob der Klägerin für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Sozialgericht Bayreuth (
Mit ihrer am 19.10.2004 zum
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