I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 11. Dezember 2006 aufgehoben und dem Beschwerdeführer für das Klageverfahren
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|