LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 04.03.2008
L 9 B 462/07 KR PKH
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 114 S. 1 § 121 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 04.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 112 KR 268/07

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren - hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei der Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung für ein nicht zugelassenes Arzneimittel

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.03.2008 - Aktenzeichen L 9 B 462/07 KR PKH

DRsp Nr. 2008/16882

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren - hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei der Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung für ein nicht zugelassenes Arzneimittel

Bei einem HIV-Infizierten, der unter einem Wasting-Syndrom leidend, besteht für das Begehren auf Kostenübernahme für das nicht zugelassene Arzneimittel Cannabinoid Dronabinol durch die Krankenkasse ein Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, da nicht schlechthin auszuschließen ist, dass er einen verfassungsrechtlich begründeten Anspruch auf Versorgung mit diesem Arzneimittel hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 114 S. 1 § 121 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Berlin, vom 04.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 112 KR 268/07