LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 14.10.2016
L 4 R 2840/16 B
Normen:
SGG § 73a; ZPO § 114;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 22.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 R 2331/15

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Rechtsstreit um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente im sozialgerichtlichen VerfahrenZeitpunkt für die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2016 - Aktenzeichen L 4 R 2840/16 B

DRsp Nr. 2017/73

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Rechtsstreit um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente im sozialgerichtlichen Verfahren Zeitpunkt für die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten

1. Für die Frage der hinreichenden Erfolgsaussichten im Sinne des Prozesskostenhilferechts kommt es auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des PKH-Antrages an. Dazu gehört neben der schlüssigen Begründung der Klage die Vorlage der vollständig und plausibel ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.2. Die Befragung behandelnder Ärzte als sachverständige Zeugen rechtfertigt allein nicht die Annahme hinreichender Erfolgsaussichten.

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 22. Juni 2016 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 73a; ZPO § 114;

Gründe

I.

Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein erstinstanzliches Verfahren wegen Erwerbsminderungsrente.