SG Berlin, vom 08.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 49 SO 2819/06
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Rechtsverfolgung
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.02.2008 - Aktenzeichen L 23 B 277/07 SO PKH
DRsp Nr. 2008/16887
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Rechtsverfolgung
Eine Klage, mit der der Kläger in Wahrheit nicht die Gewährung von Leistungen, sondern lediglich eine seinen Vorstellungen entsprechende Bedarfsberechnung begehrt, um diese dem Rentenversicherungsträger im Rahmen eines Verrechnungsverfahrens nach §§ 52, 51 Abs. 2SGB I vorzulegen, ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]