Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 10.06.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Die Antragsteller begehren mit ihrer Beschwerde Prozesskostenhilfe für ein angekündigtes Eilverfahren, in dem sie sich gegen die sofortige Vollziehung der teilweisen Aufhebung einer Zuweisung von Wohnraum nach dem
Die Antragsteller zu 1 und 2 und ihre gemeinsamen Kinder, die Antragsteller zu 3 bis 5, sind irakischer Staatsangehörigkeit. Nach ihrer Einreise in das Bundesgebiet wurden sie der Antragsgegnerin zugewiesen. Sie sind im Besitz von Duldungen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|