LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 22.01.2008
L 23 B 18/07 AY PKH
Normen:
AsylbLG § 2 Abs. 1 ; SGB X § 45 Abs. 1 § 48 Abs. 1 ; SGG § 73a Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 114 ;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 23.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 AY 4/07

Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht einer Klage im Asylbewerberleistungsrecht

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2008 - Aktenzeichen L 23 B 18/07 AY PKH

DRsp Nr. 2008/16892

Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht einer Klage im Asylbewerberleistungsrecht

Eine Erfolgswahrscheinlichkeit ist in aller Regel dann anzunehmen, wenn zum Zeitpunkt des Antrages auf Bewilligung von PKH noch eine Beweisaufnahme durchzuführen ist. Dies gilt in Verfahren mit Amtsermittlung für den Fall, dass weitere Ermittlungen erforderlich sind. Bei nur teilweise zu bejahender Erfolgsaussicht ist dennoch PKH zu bewilligen (hier bei einer Klage gegen einen die Leistungen nach dem AsylbLG herabsetzenden Bescheid). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AsylbLG § 2 Abs. 1 ; SGB X § 45 Abs. 1 § 48 Abs. 1 ; SGG § 73a Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 114 ;
Vorinstanz: SG Potsdam, vom 23.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 AY 4/07