SG Potsdam, vom 23.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 AY 4/07
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht einer Klage im Asylbewerberleistungsrecht
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2008 - Aktenzeichen L 23 B 18/07 AY PKH
DRsp Nr. 2008/16892
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht einer Klage im Asylbewerberleistungsrecht
Eine Erfolgswahrscheinlichkeit ist in aller Regel dann anzunehmen, wenn zum Zeitpunkt des Antrages auf Bewilligung von PKH noch eine Beweisaufnahme durchzuführen ist. Dies gilt in Verfahren mit Amtsermittlung für den Fall, dass weitere Ermittlungen erforderlich sind. Bei nur teilweise zu bejahender Erfolgsaussicht ist dennoch PKH zu bewilligen (hier bei einer Klage gegen einen die Leistungen nach dem AsylbLG herabsetzenden Bescheid). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]