LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.03.2009
L 4 P 4363/08
Normen:
SGB XI § 40 Abs. 4;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 13.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 P 20/08

Anspruch auf Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Übernahme einer Kaution für den Rückbau eines behindertengerechten WC durch die Pflegekasse

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.03.2009 - Aktenzeichen L 4 P 4363/08

DRsp Nr. 2009/11146

Anspruch auf Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Übernahme einer Kaution für den Rückbau eines behindertengerechten WC durch die Pflegekasse

Ein Pflegebedürftiger hat gegen die Pflegekasse keinen Anspruch auf eine nach dem Mietvertrag von ihm geschuldete und an den Vermieter ausgezahlte so genannte Rückbaukaution, mit der die Kosten für den nach dem Auszug bestehenden Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Rückbau des vom Vermieter auf seine Kosten eingebauten behindertengerechten WC bei Auszug gesichert werden sollen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 13. August 2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB XI § 40 Abs. 4;

Tatbestand:

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Beklagte auf der Grundlage des § 40 Abs. 4 des Elften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) einen Kautionsbetrag von EUR 2.000,00 zu übernehmen hat.