Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 9. Januar 2013 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (im Folgenden: Antragsteller) begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes Leistungen auf Pflegegeld nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|