LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.09.2016
L 6 VG 381/15
Normen:
OEG § 1;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 18.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 VG 3047/13

Anspruch auf Opferentschädigung nach dem OEGErmittlung der Höhe des Grades der Schädigung bei psychischen Gesundheitsstörungen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2016 - Aktenzeichen L 6 VG 381/15

DRsp Nr. 2016/17132

Anspruch auf Opferentschädigung nach dem OEG Ermittlung der Höhe des Grades der Schädigung bei psychischen Gesundheitsstörungen

1. Nach der Rechtsprechung des Senats muss auch der therapeutische Ansatz der behandelnden Ärzte bei der Beweiswürdigung berücksichtigt werden, welche ganz anders als der Forensiker ein Vertrauensverhältnis zum Patienten aufbauen müssen, demzufolge dessen Angaben in der Regel nicht kritisch in Frage gestellt werden. 2. Deswegen kommt der Einschätzung des gerichtlichen Sachverständigen auch grundsätzlich ein höherer Beweiswert zu.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 18. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

OEG § 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des Grades der Schädigung (GdS) als Folge eines als Zeugin miterlebten Amoklaufs vom 19. September 2010 streitig.