LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.02.2015
L 6 VG 4167/12
Normen:
OEG § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 24.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 VG 5334/08

Anspruch auf Opferentschädigung; Giftbeibringung bzw. Opfer eines tätlichen Angriffs durch Beibringung eines verschreibungspflichtigen Medikaments

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.2015 - Aktenzeichen L 6 VG 4167/12

DRsp Nr. 2015/10989

Anspruch auf Opferentschädigung; Giftbeibringung bzw. Opfer eines tätlichen Angriffs durch Beibringung eines verschreibungspflichtigen Medikaments

Auch an sich unschädliche Stoffe wie Medikamente in falscher Dosierung können im Einzelfall Gift sein. Wenn bei der Geschädigten Diagnosen als gesichert gelten können, die eine Indikation für eine medikamentöse Behandlung mit dem streitigen Medikament darstellen, und eine Überdosierung nicht festgestellt werden kann, vielmehr die Schädigerin als ausgebildete Krankenschwester in der Lage ist, die Dosis entsprechend der Dosierungsanleitung in der Arzneimittelinformation nach dem Körpergewicht zu berechnen, es auch ein Vorsatz und Rechtswidrigkeit fehlt, so liegen die Voraussetzungen einer Giftbeibringung nicht vor, insbesondere wenn die Schädigerin in der Annahme handelt, das Opfer leide unter derselben Krankheit wie sie und benötige daher dasselbe Medikament.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 24. Mai 2012 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

OEG § 1 Abs. 2;

Tatbestand