LSG Bayern - Urteil vom 09.07.2014
L 12 KA 57/13
Normen:
GG Art. 14 Abs. 1; SGB V § 103 Abs. 4 S. 1 und S. 3;
Fundstellen:
NZS 2014, 799
Vorinstanzen:
SG München, vom 30.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 38 KA 1/12

Anspruch auf Nachfolgezulassung in der vertragsärztlichen Versorgung; Maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Fortführungsfähigkeit einer Praxis; Notwendigkeit einer zügigen Durchführung des Nachfolgeverfahrens

LSG Bayern, Urteil vom 09.07.2014 - Aktenzeichen L 12 KA 57/13

DRsp Nr. 2014/15713

Anspruch auf Nachfolgezulassung in der vertragsärztlichen Versorgung; Maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Fortführungsfähigkeit einer Praxis; Notwendigkeit einer zügigen Durchführung des Nachfolgeverfahrens

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30.04.2013, S 38 KA 1/12, wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 14 Abs. 1; SGB V § 103 Abs. 4 S. 1 und S. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte mit dem streitgegenständlichen Beschluss vom 10.11.2011 den Antrag des Klägers auf Nachfolgezulassung nach § 103 Abs. 4 S. 1 SGB V zu Recht abgewiesen hat. Der Kläger war bis zum 31.01.2011 als Facharzt für Orthopädie zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Die vorausgegangene Entziehung der Zulassung des Klägers war nach Abschluss von Eilverfahren vor dem Sozialgericht und dem Bayerischen Landessozialgericht rechtskräftig geworden.

1. 2. 3. 4.