SG Reutlingen, vom 28.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 2440/01
Anspruch auf medizinische Fußpflege
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2004 - Aktenzeichen L 11 KR 4122/03
DRsp Nr. 2006/24377
Anspruch auf medizinische Fußpflege
Wenn auf Grund einer Erkrankung und ihrer Auswirkungen auf den Gesamtgesundheitszustand eine unmittelbare, konkrete Gefahr besteht, dass ohne regelmäßige medizinische Fußpflege besondere Folgeschäden auftreten, so ist medizinische Fußpflege zu gewähren. Wird die Fußpflege zum Ausgleich einer teilweisen Hilflosigkeit bei der Körperpflege benötigt, so besteht kein Anspruch. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]