Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. November 2007 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der das Verfahren abschließenden Entscheidung vorbehalten.
Der Streitwert wird auf 834,03 Euro festgesetzt.
I
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erstattung des von ihr an den Versicherten F. - D. (D.) erbrachten Krankengelds während einer Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben.
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