Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. Januar 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit ist, ob die Kläger verpflichtet sind, ihre Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu senken. Sie begehren die Feststellung, dass eine entsprechende Obliegenheit nicht besteht, hilfsweise die Aufhebung einer Aufforderung des Beklagten zur Kostensenkung.
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