Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 10.06.2021 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist zulässig.
Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten wenden sich mit ihren Beschwerden gegen einen Beschluss des Sozialgerichts Dortmund, das das Klageverfahren an das Amtsgericht Dortmund verwiesen hat.
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