LSG Hamburg - Urteil vom 17.01.2019
L 4 AS 190/18
Normen:
SGB II § 15 Abs. 1 S. 6; SGG § 131 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 29 AS 2623/16

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IIRechtmäßigkeit eines EingliederungsbescheidesUnzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren bei Wegfall des Feststellungsinteresses nach Aufhebung der Maßnahme durch den Leistungsträger

LSG Hamburg, Urteil vom 17.01.2019 - Aktenzeichen L 4 AS 190/18

DRsp Nr. 2019/7841

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsbescheides Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren bei Wegfall des Feststellungsinteresses nach Aufhebung der Maßnahme durch den Leistungsträger

Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 15 Abs. 1 S. 6; SGG § 131 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass der Eingliederungsverwaltungsakt vom 9. Februar 2016 rechtswidrig war.

Der 1960 geborene Kläger befindet sich seit 1. Januar 2005 im Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).