LSG Bayern - Beschluss vom 16.06.2016
L 11 AS 261/16 B ER
Normen:
Alg II-V § 3; SGB II § 11; SGB II § 11b; SGB II § 19; SGB II § 22; SGG § 86b Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 16.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 18 AS 95/16

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IIRechtmäßigkeit der Einkommensprognose für einen selbständigen Musiklehrer

LSG Bayern, Beschluss vom 16.06.2016 - Aktenzeichen L 11 AS 261/16 B ER

DRsp Nr. 2016/11834

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Rechtmäßigkeit der Einkommensprognose für einen selbständigen Musiklehrer

Zutreffende Prognose des Jobcenters bezüglich des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Bewilligung.

Ist die Höhe des Einkommens aus einer selbständigen Tätigkeit bei der Leistungsbewilligung noch nicht hinreichend absehbar, ist eine Einkommensprognose vorzunehmen, und auf dieser Basis eine vorläufige Entscheidung zu treffen, wobei mit den insofern bewilligten Leistungen der aktuelle Lebensunterhalt gesichert werden können muss (hier zur Rechtmäßigkeit der Einkommensprognose für einen selbständigen Musiklehrer)

Tenor

I.

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 16.03.2016 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

Alg II-V § 3; SGB II § 11; SGB II § 11b; SGB II § 19; SGB II § 22; SGG § 86b Abs. 2;

Gründe

I.

Streitig sind höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II - Alg II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).