Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat der Klägerin auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des zweiten Rechtszugs zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über Leistungen für die Kosten der bisherigen Wohnung nach der Aufnahme der Klägerin in ein Frauenhaus.
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