Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 21.09.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist im Berufungsverfahren noch die Gewährung von Kosten der Unterkunft i.H.v. 100 € pro Monat für die Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021.
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