Der Beklagte wird unter Abänderung des Gerichtsbescheids des Sozialgerichts Hamburg vom 27. März 2019 und der Bescheide des Beklagten vom 30. Mai 2017 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 1. September 2017 verurteilt, der Klägerin weitere Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Monate Januar 2016 bis März 2016 in Höhe von jeweils 484,95 Euro zu gewähren.
Der Beklagte hat der Klägerin 70% ihrer notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|