Der Beklagte wird unter Abänderung des Gerichtsbescheids des Sozialgerichts Hamburg vom 27. März 2019 und des Bescheides des Beklagten vom 12. Juli 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Mai 2017 sowie des Bescheides vom 30. Mai 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1. September 2017 verurteilt, der Klägerin weitere Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Monate November 2015 und Dezember 2015 in Höhe von jeweils 484,95 Euro zu gewähren.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin 70% ihrer notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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