LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.02.2022
L 3 AS 1023/21
Normen:
SGB II § 13 Abs. 1 Nr. 3; SGB II § 28 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 17.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 AS 1033/19

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IIAnforderungen an die Absetzung einer Versicherungspauschale vom Einkommen für die Kostenbeteiligung an einer Versicherung für ein von der Schule gestelltes iPad

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2022 - Aktenzeichen L 3 AS 1023/21

DRsp Nr. 2022/10840

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Anforderungen an die Absetzung einer Versicherungspauschale vom Einkommen für die Kostenbeteiligung an einer Versicherung für ein von der Schule gestelltes iPad

Die Kostenbeteiligung an einer iPad-Versicherung stellt jedenfalls dann keinen Beitrag für eine von einem Minderjährigen abgeschlossene private Versicherung im Sinne des § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V dar, wenn der von der Schule von den Schülern für die Überlassung der iPads verlangte Geldbetrag nicht deckungsgleich mit dem Versicherungsbeitrag ist und die Versicherung von der Schulleitung und nicht von den Schülern, vertreten durch ihre Eltern, abgeschlossen worden ist. Eine Versicherungspauschale von 30 € monatlich ist aufgrund dessen vom Einkommen der minderjährigen Schüler nicht abzusetzen.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 17.02.2021 aufgehoben und wird die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 13 Abs. 1 Nr. 3; SGB II § 28 Abs. 3;

Tatbestand