Die Berufung des Klägers gegen die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Duisburg vom 14.04.2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich mit seinen Berufungen, die verbunden wurden, gegen zwei Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Duisburg, mit denen die Klagen auf Leistungen für März 2020 bis Februar 2021 abgewiesen wurden.
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