LSG Bayern - Urteil vom 18.03.2015
L 11 AS 762/14
Normen:
SGG § 144 Abs. 1; SGG § 144;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 17.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 15 AS 34/14

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung des Beschwerdewerts nur aus dem unmittelbar betroffenen Geldbetrag

LSG Bayern, Urteil vom 18.03.2015 - Aktenzeichen L 11 AS 762/14

DRsp Nr. 2015/8196

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung des Beschwerdewerts nur aus dem unmittelbar betroffenen Geldbetrag

1. Beim Beschwerdewert kommt es nur auf die Höhe des Geldbetrages an, um den unmittelbar gestritten wird, ohne dass sonstige denkbare Folgewirkungen in Betracht zu ziehen wären. 2. Hat das SG hat die Berufung weder im Tenor noch in den Entscheidungsgründen zugelassen, ersetzt eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung nicht die Berufungszulassung.

Tenor

I.

Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 17.09.2014 wird verworfen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 144 Abs. 1; SGG § 144;

Tatbestand

Streitig sind höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Bezug auf Bedarfe für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014.