LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.07.2009
L 12 AS 5274/08
Normen:
SGB II § 21 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 26.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 825/07

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, Mehrbedarf für Alleinerziehende bei sich mehrmals innerhalb einer Woche mit der Betreuung und Erziehung der Kinder abwechselnder Eltern

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2009 - Aktenzeichen L 12 AS 5274/08

DRsp Nr. 2010/4536

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, Mehrbedarf für Alleinerziehende bei sich mehrmals innerhalb einer Woche mit der Betreuung und Erziehung der Kinder abwechselnder Eltern

Bei einer Konstellation, bei der sich die Eltern innerhalb einer Woche mehrmals mit der Betreuung und Erziehung der Kinder abwechseln, bestehen keine den Mehrbedarf wegen Alleinerziehung rechtfertigenden Einschränkungen der Lebensführung. Die erhöhten Aufwendungen etwa für kostenaufwendigere Einkäufe oder Kosten der Kinderbetreuung zur Aufrechterhaltung der Außenkontakte lassen sich in derartigen Fällen außerhalb der Betreuungszeit im erforderlichen Umfang kompensieren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 26. August 2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 21 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Höhe von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für den Zeitraum 22. Juni bis 31. Dezember 2006, insbesondere ob für den Kläger ein Mehrbedarf für Alleinerziehende anzuerkennen ist.