LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.07.2015
L 2 AS 4527/13
Normen:
SGB II § 21 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 05.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 11/13

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Kein Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Entlastung durch den anderen Elternteil

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.07.2015 - Aktenzeichen L 2 AS 4527/13

DRsp Nr. 2016/4338

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Kein Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Entlastung durch den anderen Elternteil

Kein Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende, wenn die Erziehungsanteile des anderen Elternteils den Elternteil, der den Mehrbedarf geltend macht, nachhaltig entlastet haben.

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 5. September 2013 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 21 Abs. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten für die Zeit vom 1.12.2010 bis 31.5.2011 um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), nämlich für die Klägerin Ziff. 2 um einen Mehrbedarf für Alleinerziehende erhöht, für den Kläger Ziff. 3 dem Grunde nach bis 30.4.2011 (Sozialgeld und Kosten der Unterkunft - KdU) sowie um höhere KdU für den Monat Mai 2011.