Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 29. Juli 2021 wird aufgehoben und der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, den Antragstellern für die Zeit vom 22. Juni 2021 bis zum 31. August 2021 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewähren.
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