Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Antragsteller und Beschwerdeführer (im Folgenden: Antragsteller) wendet sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein beendetes Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, das beim Sozialgericht Halle (
Der 1960 geborene Antragsteller bezieht vom Antragsgegner Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Er lebt seit Juni 2020 in einer Wohnung in der M-Straße in N., für die er monatlich eine Grundmiete von 207,75 € zzgl. Betriebskosten von 68 € und Heizkosten von 77 € zu zahlen hat.
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