Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Antragsteller und Beschwerdeführer (im Folgenden: Antragsteller) wendet sich gegen einen Beschluss des Sozialgerichts Halle, das seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wegen Gewährung nicht durch Sanktionen geminderter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abgelehnt hat.
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