Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 01.12.2014 wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsgegner hat den Antragstellern auch die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
I.
Die Antragsteller (ASt) begehren die Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II - Alg II) nach dem ().
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|