LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 25.02.2019
L 21 AS 2118/18 B ER, L 21 AS 2119/18 B
Normen:
SGB II § 7 Abs. 4 S. 1 und S. 2;
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 19.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 53 AS 5472/18

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB IIKein Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung im Maßregelvollzug bei einer Langzeitbeurlaubung in eine eigene Wohnung

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.02.2019 - Aktenzeichen L 21 AS 2118/18 B ER, L 21 AS 2119/18 B

DRsp Nr. 2019/4657

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Kein Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung im Maßregelvollzug bei einer Langzeitbeurlaubung in eine eigene Wohnung

Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 4 S. 2 SGB II gilt nicht für eine Langzeitbeurlaubung aus einem stationären Maßregelvollzug in eine eigene Wohnung unter Auflagen und Weisungen.

Tenor