LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.03.2018
L 7 AS 3754/15
Normen:
SGB II § 11; SGB X § 45; SGB X § 48; SGG § 106; ZPO § 384 Nr. 2;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 12.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 12 AS 1027/14

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB IIAnforderungen an eine Umkehr der Beweislast bei Aufhebungs- und RücknahmeentscheidungenKeine Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht im sozialgerichtlichen VerfahrenZulässigkeit der Durchführung einer Beweisaufnahme in einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2018 - Aktenzeichen L 7 AS 3754/15

DRsp Nr. 2018/5532

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Anforderungen an eine Umkehr der Beweislast bei Aufhebungs- und Rücknahmeentscheidungen Keine Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht im sozialgerichtlichen Verfahren Zulässigkeit der Durchführung einer Beweisaufnahme in einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin

1. Zur Beweislastumkehr bei Aufhebungs- und Rücknahmeentscheidungen, die auf Umständen beruhen, die in der Sphäre des Leistungsempfängers liegen. 2. Es besteht keine Pflicht des Gerichts, einen Zeugen über sein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 2 ZPO zu belehren. 3. Eine Beweisaufnahme darf auch in einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin durchgeführt werden.