Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11. August 2009 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 11. Dezember 2006 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 149,28 Euro zu zahlen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in allen Rechtszügen zu drei Viertel.
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Der Kläger begehrt von dem Beklagten Wertersatz für geleistete Arbeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung.
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