LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 07.06.2016
L 2 AS 84/16 B ER
Normen:
VO (EU) Nr. 492/2011 Art. 10; FreizügG/EU § 11 Abs. 1 S. 11; FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 6; SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 22.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AS 4299/15

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II für Ausländer mit einer materiellen FreizügigkeitsberechtigungFortdauernder Schulbesuch des KindesTeilnahme von Tagelöhnern am Erwerbsleben

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.06.2016 - Aktenzeichen L 2 AS 84/16 B ER

DRsp Nr. 2016/15702

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II für Ausländer mit einer materiellen Freizügigkeitsberechtigung Fortdauernder Schulbesuch des Kindes Teilnahme von Tagelöhnern am Erwerbsleben

Leitet sich über Art. 10 VO (EU) Nr. 492/2011 ein Aufenthaltsrecht des Kindes und seiner Eltern durch den fortdauernden Schulbesuch des Kindes auch nach Beendigung der Arbeitnehmertätigkeit des Elternteils ab, so steht auch einem Geschwisterkind ein Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen zu.

Die Ausnutzung von Billigarbeitskräften und die Zahlung eines ggf. sittenwidrig niedrigen Lohnes ändert nichts daran, dass ein Antragsteller mit der Folge einer materiellen Freizügigkeitsberechtigung im Sinne des FreizügG/EU am Erwerbsleben teilnimmt.

Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 22. Januar 2016 wird abgeändert.