LSG Bayern - Beschluss vom 25.11.2016
L 11 AS 733/16 B PKH
Normen:
SGB II § 16 Abs. 2; SGB III § 44;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 12.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 15 AS 563/15

Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gemäß dem SGB IIÜbernahme der Kosten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis

LSG Bayern, Beschluss vom 25.11.2016 - Aktenzeichen L 11 AS 733/16 B PKH

DRsp Nr. 2016/20070

Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gemäß dem SGB II Übernahme der Kosten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Leistung zur Wiedereingliederung in Arbeit erfordert eine Notwendigkeit dieser Leistung.

1. Nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 114 ZPO erhält ein Beteiligter, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag PKH, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. 2. Aus verfassungsrechtlichen Gründen dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden; es reicht für die Prüfung der Erfolgsaussicht aus, dass der Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat. 3. Diese gewisse Wahrscheinlichkeit ist in aller Regel dann anzunehmen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Beteiligten aufgrund der Sachverhaltsschilderung und der vorgelegten Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit des Obsiegens des PKH- Beantragenden ebenso wahrscheinlich ist wie sein Unterliegen.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 12.09.2016 - S 15 AS 563/15 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

SGB II § 16 Abs. 2; SGB III § 44;

Gründe

I.